Jörg Drews und Hentschke Bau verklagen Uni Leipzig


Ein Institut der Uni Leipzig hat das Bautzener Unternehmen Hentschke Bau und dessen Chef Jörg Drews mit der rechten Szene in Verbindung gebracht. Die Baufirma und ihr Chef gehen nun gerichtlich dagegen vor.

Die Bautzener Firma Henschke Bau und Jörg Drews als Geschäftsführer tauchen in einem Text über die Vernetzung der rechten Szene mit Unternehmen in Ostsachsen auf. Jetzt haben sie die Verfasser verklagt.

Die Firma Hentschke Bau aus Bautzen sowie ihr Geschäftsführer Jörg Drews haben die Universität Leipzig sowie die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten e.V. im Freistaat Sachsen (VVN-BdA Sachsen) verklagt. Das bestätigen die Kläger und die Beklagten auf Anfragen von Sächsische.de.

Anlass und Grund für die Klagen sind Abschnitte aus dem im März 2023 veröffentlichten EFBI Policy Paper „Vernetzt und etabliert: Unternehmerisches Engagement für die extreme Rechte in Ostsachsen“ (https://efbi.de/details/efbi-policy-paper-2023-1-vernetzt-und-etabliert-unternehmerisches-engagement-fuer-die-extreme-rechte-in-ostsachsen.html). Es stammt vom Else-Frenkel-Brunswik-Institut (EFBI) der Uni Leipzig und basiert auf Recherchen des Kollektivs „15 Grad Research“. Dieses Kollektiv befindet sich in Trägerschaft des VVN-BdA Sachsen. Der Text des EFBI behandelt unter anderem die Rolle der Firma Hentschke Bau sowie das wirtschaftliche und politische Handeln von Jörg Drews.

Sächsische.de erklärt, was Gegenstand der Klage ist und wie Kläger und Beklagte die Angelegenheit sehen.

Was steht in dem Paper des Leipziger Instituts?

Die Wissenschaftler haben analysiert, welchen Einfluss Unternehmer mit rechten Einstellungen in der Oberlausitz haben. So habe die Firma Hentschke Bau „die AfD im Bundestagswahlkampf 2017 mit einer Summe von 19.500 Euro“ unterstützt.

Der Text schildert zudem eine vermeintliche Szene aus dem Pausenraum des Unternehmens in Bautzen. Dies beruht auf Aussagen eines ehemaligen Mitarbeiters gegenüber 15 Grad Research. Demnach sei dort von einem Kollegen „vom Vergasen“ geredet und „rechtsradikale Positionen geäußert“ worden. In dem Raum mit 15 Personen habe es keinen Widerspruch gegeben.

Das Institut stellt fest, Jörg Drews sei seit einigen Jahren „politisch aktiv und prägt die politische Kultur in Bautzen“. Als Beispiel wird etwa sein Auftritt in der Maria-und-Martha-Kirche bei der Diskussionsveranstaltung „Zurück zur Sachlichkeit“ am 8. Februar 2019 genannt. Er inszeniere sich als „sozial engagierter Unternehmer und unterstützt viele Bereiche des Bautzener Stadtlebens“.

Unterstützt habe er auch „alternative Medien“, etwa die Zeitschrift „Denkste?!“ oder den Kanal „Ostsachsen TV“. Gerade dieses Medium habe diversen Vertretern der extremen Rechten eine Plattform geboten.

Warum klagen Jörg Drews und Hentschke Bau?

Falk S. Al-Omary, Medienbeauftragter der Geschäftsführung von Hentschke Bau, erklärt, dass der Text „zahlreiche unwahre Tatsachenbehauptungen und rechtswidrige Äußerungen“ enthalte. Um welche Passagen es konkret geht, führt er trotz Anfrage nicht aus.

Bei dem EFBI-Text handele es sich um eine „unzulässige sogenannte Verdachtsberichterstattung, weil in der ,Studie‘ Verdachtsäußerungen enthalten sind, ohne dass man vorher die Hentschke Bau GmbH oder aber deren Geschäftsführer angehört und entlastende Gesichtspunkte bearbeitet hätte“, so Falk S. Al-Omary.

Die zweite Klage gegen den VVN-BdA sei „in einem wegen einer anderen Gerichtszuständigkeit gesonderten Verfahren“ erhoben worden, da das Recherchekollektiv den Text auch auf seinen Internetseiten „zusammengefasst und verbreitet hat und dabei ebenfalls falsch, bewusst unvollständig und ohne vorherige Anhörung rechtswidrig vorverurteilend berichtet hat“.

Sowohl die Uni Leipzig als auch den VVN-BdA habe man außergerichtlich zur Unterlassung aufgefordert. Beide mittlerweile Beklagte seien dem nicht gefolgt.

Mit den Klagen wollen die Hentschke Bau GmbH und Jörg Drews laut Falk Al-Omary einer Darstellung entgegentreten, die „unvollständig, einseitig und falsch“ sei. Sie betreffe das soziale und gemeinnützige Engagement der Firma sowie das unternehmerische und politische Engagement des Geschäftsführers.

Jörg Drews sehe seine Basis im Parteiprogramm der CDU aus dem Jahr 2002. Seine Positionen ließen sich „am ehesten mit den Begriffen ,bürgerlich‘, ,konservativ‘ oder ,wirtschaftsliberal‘ beschreiben“. Drews sei zudem im Bürgerbündnis Bautzen aktiv, etwa als Stadtrat.

Die Hentschke Bau GmbH habe in der Vergangenheit mehrere Parteispenden gewährt, darunter viele an die CDU. Die einmalige Parteispende an die AfD von 2017 stamme aus einer Zeit, als sich diese Partei vor allem „gegen die gemeinsame Verschuldung der EU-Staaten wandte“.

Wie reagieren das EFBI und die Uni Leipzig?

Das EFBI verweist in dem Fall an die Uni Leipzig. Deren Sprecher Carsten Heckmann bestätigt, dass die Klage Ende April beim Verwaltungsgericht Leipzig eingereicht wurde. „Damit werden wir uns auseinandersetzen. Mehr lässt sich dazu zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen. Klar ist aber: Das EFBI steht nach wie vor zu den Inhalten des Policy Papers.“

Was sagt der Trägerverein des Recherchekollektivs?

Silvio Lang, erster Sprecher des VVN-BdA Sachsen, sagt, dass der Verein die Unterlassungsaufforderung nach anwaltlicher Beratung zurückgewiesen habe. „Wir gehen in das Klageverfahren am Landgericht Dresden mit all den Ungewissheiten, die damit einhergehen. Es wäre politisch der falsche Weg gewesen, der Unterlassungsaufforderung nachzukommen, weil wir die getätigten Aussagen für richtig halten.“

Die Gegenseite beanstande vor allem zwei Dinge. Zum einen, dass der ehemalige Mitarbeiter, der die Szene aus dem Pausenraum geschildert habe, nicht namentlich genannt wird. Zudem würden Hentschke Bau und Jörg Drews bezweifeln, dass dies so stattgefunden hat. Im Text würden zudem Interpretationen wiedergegeben, etwa zur Parteispende an die AfD. Diese seien aber inhaltlich falsch, argumentiere die Gegenseite.

Silvio Lang erklärt, dass nach Einschätzung der Anwälte die Veröffentlichungen auf dem Blog von 15 Grad Research juristisch als journalistisch einzustufen seien. Quellen könnten daher geschützt und müssten nicht genannt werden. Interpretationen zum Handeln von Hentschke Bau und Jörg Drews zu formulieren, „halten wir für zulässig, zumal Jörg Drews sich selbst regelmäßig öffentlich zu politischen Themen äußert“.

Für den VVN-BdA gehe es darum, Zusammenhänge zu dokumentieren und nachvollziehbar zu machen, wie die rechte Szene in Ostsachsen organisiert und vernetzt ist und sich finanziert. „Wir wollen auf die Gefahren hinweisen, die für den demokratischen Rechtsstaat damit einhergehen.“